Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-17, 1 AGH 33/19

1 AGH 33/19Übriges Gericht17.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/19 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-17

Aktenzeichen: 1 AGH 33/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0117.1AGH33.19.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nach einem Streitwert von 25.000,00 €. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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