Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-10, 2 AGH 23/19

2 AGH 23/19Übriges Gericht10.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 23/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-10

Aktenzeichen: 2 AGH 23/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0110.2AGH23.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

  1. Auf die Beschwerde des angeschuldigten Rechtsanwalts wird das gegen Rechtsanwalt S durch Beschluss des Anwaltsgerichtes Hamm vom 11.09.2019 (2 AnwG 62/2017) verhängte vorläufige Berufsverbot aufgehoben.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des angeschuldigten Rechtsanwaltes trägt die Rechtsanwaltskammer Hamm.

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