Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-10, 2 AGH 20/19

2 AGH 20/19Übriges Gericht10.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 20/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-10

Aktenzeichen: 2 AGH 20/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0110.2AGH20.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 18.04.2019 gegen den Beschluss des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 14.03.2019 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

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