Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-10, 2 AGH 11/19

2 AGH 11/19Übriges Gericht10.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 11/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-10

Aktenzeichen: 2 AGH 11/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0110.2AGH11.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen die Androhung eines Zwangsgeldes durch die Antragsgegnerin ist erledigt und wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Antragsgegnerin.

Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.