Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-08-30, 1 AGH 73/17

1 AGH 73/17Übriges Gericht30.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 73/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-30

Aktenzeichen: 1 AGH 73/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0830.1AGH73.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Antrag, das anwaltsgerichtliche Verfahren gem. § 118 b BRAO auszusetzen, wird zurückgewiesen.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

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