Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-08-30, 1 AGH 15/19

1 AGH 15/19Übriges Gericht30.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-30

Aktenzeichen: 1 AGH 15/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0830.1AGH15.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

  1. Der Bescheid der Beklagten vom 29.05.2019 wird aufgehoben.

  2. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Klägerin wird angeordnet. Der weitergehende Antrag vom 27.08.2019 wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  1. Der Streitwert wird auf 12.000,00 € (10.000,00 € Hauptsache, je 1.000,00 € für die weiteren Anträge) festgesetzt.

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