1 AGH 13/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-07-12, 1 AGH 13/19
Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-07-12, 1 AGH 13/19
1 AGH 13/19Übriges Gericht12.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 13/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-12
Aktenzeichen: 1 AGH 13/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0712.1AGH13.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Der Antrag des Antragstellers vom 14.04.2019, gerichtet auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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