Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-07-12, 1 AGH 12/19

1 AGH 12/19Übriges Gericht12.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-12

Aktenzeichen: 1 AGH 12/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0712.1AGH12.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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