2 AGH 5/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-06-07, 2 AGH 5/19
Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-06-07, 2 AGH 5/19
2 AGH 5/19Übriges Gericht07.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 5/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-07
Aktenzeichen: 2 AGH 5/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0607.2AGH5.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 07.11.2018 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 € festgesetzt wird.
Der weitergehende Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden je zur Hälfte der Antragstellerin und der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.