Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-12-14, 1 AGH 39/17

1 AGH 39/17Übriges Gericht14.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 39/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-14

Aktenzeichen: 1 AGH 39/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:1214.1AGH39.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

    1. Die Wahl zum Vorstand der Beklagten vom 26.04.2017 wird für ungültig erklärt.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen diese jeweils selbst.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
    1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 15.000 € festgesetzt.

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