Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-03-05, 1 AGH 9/17

1 AGH 9/17Übriges Gericht05.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 9/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-05

Aktenzeichen: 1 AGH 9/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0305.1AGH9.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Kosten des Beigeladenen.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
    1. Der Geschäftswert wird auf 25.000 € festgesetzt

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