Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-02-22, 1 AGH 83/16

1 AGH 83/16Übriges Gericht22.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 83/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-22

Aktenzeichen: 1 AGH 83/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0222.1AGH83.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: erste Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.