1 AGH 83/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-02-22, 1 AGH 83/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-02-22, 1 AGH 83/16
1 AGH 83/16Übriges Gericht22.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 83/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-22
Aktenzeichen: 1 AGH 83/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0222.1AGH83.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: erste Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
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