1 AGH 12/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-02-16, 1 AGH 12/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-02-16, 1 AGH 12/17
1 AGH 12/17Übriges Gericht16.02.2018
Regest
Einem bei einer Universität als Dezernent für "Personal und Organisation" angestellten Volljuristen, der in vielen Bereichen seiner täglichen Arbeit hoheitliches Handeln vorbereitet, kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen sein.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-16
Aktenzeichen: 1 AGH 12/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0216.1AGH12.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 46a I Nr. 2, 7 Nr. 8 BRAO
Leitsätze
Einem bei einer Universität als Dezernent für "Personal und Organisation" angestellten Volljuristen, der in vielen Bereichen seiner täglichen Arbeit hoheitliches Handeln vorbereitet, kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen sein.
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 11.01.2017 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert beträgt 25.000,-- €.
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