1 AGH 14/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-07-14, 1 AGH 14/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-07-14, 1 AGH 14/16
1 AGH 14/16Übriges Gericht14.07.2017
Regest
Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen. Zu der Frage, wann ein Rechtsanwalt krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, den Anwaltsberuf ordnungsgemäß auszuüben.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-14
Aktenzeichen: 1 AGH 14/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0714.1AGH14.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 14 II Nr. 3 BRAO
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen. Zu der Frage, wann ein Rechtsanwalt krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, den Anwaltsberuf ordnungsgemäß auszuüben.
Tenor
Der Widerrufsbescheid der Beklagten vom 16.03.2016 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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