1 AGH 65/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-06-06, 1 AGH 65/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-06-06, 1 AGH 65/16
1 AGH 65/16Übriges Gericht06.06.2017
Regest
Eine im Bereich der Schadensregulierung als "Examiner Specialty Claims" bei einer Versicherung tätigen Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 65/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-06
Aktenzeichen: 1 AGH 65/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0606.1AGH65.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 46, 46 a BRAO
Leitsätze
Eine im Bereich der Schadensregulierung als "Examiner Specialty Claims" bei einer Versicherung tätigen Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beilgeladene trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
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