1 AGH 57/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-12-16, 1 AGH 57/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-12-16, 1 AGH 57/16
1 AGH 57/16Übriges Gericht16.12.2016
Regest
Eine als Assistentin der Geschäftsleitung bei einer privaten Firma angestellte Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 57/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-16
Aktenzeichen: 1 AGH 57/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1216.1AGH57.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Eine als Assistentin der Geschäftsleitung bei einer privaten Firma angestellte Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 30.000,-- (25.000,-- + 5.000,--) Euro festgesetzt.
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