Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-12-16, 1 AGH 56/16

1 AGH 56/16Übriges Gericht16.12.2016

Regest

Ein als Syndikusrechtsanwalt bei einem Rückdeckungsverband deutscher Versicherer angestellter Volljurist kann auch als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 56/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: 1 AGH 56/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1216.1AGH56.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Ein als Syndikusrechtsanwalt bei einem Rückdeckungsverband deutscher Versicherer angestellter Volljurist kann auch als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Geschäftswert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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