1 AGH 50/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-11-25, 1 AGH 50/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-11-25, 1 AGH 50/16
1 AGH 50/16Übriges Gericht25.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 50/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-25
Aktenzeichen: 1 AGH 50/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1125.1AGH50.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
-
Der Bescheid der Beklagten vom 22.06.2016 wird aufgehoben.
-
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 5/6, die Klägerin zu 1/6. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 EUR (25.000,00 EUR + 5.000,00 EUR) festgesetzt.
-
Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.