1 AGH 22/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-07, 1 AGH 22/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-07, 1 AGH 22/16
1 AGH 22/16Übriges Gericht07.10.2016
Regest
Zu den Voraussetzungen für die Feststellung, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen ist, weil ein Bewerber keine fachlich unabhängige Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3, 4 BRAO ausübt.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 22/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-07
Aktenzeichen: 1 AGH 22/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1007.1AGH22.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen für die Feststellung, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen ist, weil ein Bewerber keine fachlich unabhängige Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3, 4 BRAO ausübt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 25.000,00 €.
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