Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-07, 1 AGH 12/16

1 AGH 12/16Übriges Gericht07.10.2016

Regest

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen keine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch den Vermögensverfall eines Rechtsanwalts vorliegt, so dass seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht zu widerrufen ist.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-07

Aktenzeichen: 1 AGH 12/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1007.1AGH12.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Normen: § 14 BRAO

Leitsätze

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen keine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch den Vermögensverfall eines Rechtsanwalts vorliegt, so dass seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht zu widerrufen ist.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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