Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-09-30, 1 AGH 31/16

1 AGH 31/16Übriges Gericht30.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 31/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-30

Aktenzeichen: 1 AGH 31/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:0930.1AGH31.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  4. Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.

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