1 AGH 36/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-11-20, 1 AGH 36/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-11-20, 1 AGH 36/15
1 AGH 36/15Übriges Gericht20.11.2015
Regest
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung, insbesondere zur Erfüllung der Fortbildungspflicht mit Beginn des Fachanwaltslehrgangs.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 36/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-20
Aktenzeichen: 1 AGH 36/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:1120.1AGH36.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 4 II, 15 FAO
Leitsätze
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung, insbesondere zur Erfüllung der Fortbildungspflicht mit Beginn des Fachanwaltslehrgangs.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 12.500,-- Euro festgesetzt.
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