1 AGH 25/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-10-30, 1 AGH 25/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-10-30, 1 AGH 25/15
1 AGH 25/15Übriges Gericht30.10.2015
Regest
Einer juristischen Assessorin, die während ihrer Referendarzeit einen ihrer Ausbilder in massiver Form beleidigt, deswegen strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wird, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sein.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 25/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-30
Aktenzeichen: 1 AGH 25/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:1030.1AGH25.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Normen: § 7 Nr. 5 BRAO, § 185 StGB, Art. 12 GG
Leitsätze
Einer juristischen Assessorin, die während ihrer Referendarzeit einen ihrer Ausbilder in massiver Form beleidigt, deswegen strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wird, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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