Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-10-23, 1 AGH 28/15

1 AGH 28/15Übriges Gericht23.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 28/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-23

Aktenzeichen: 1 AGH 28/15

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:1023.1AGH28.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

  • 1. Die Klage wird als unzulässig verworfen.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  • 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • 4. Der Gegenstandswert wird auf € 4.750,00 festgesetzt.

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