Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-06-13, 1 AGH 4/14

1 AGH 4/14Übriges Gericht13.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 4/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-13

Aktenzeichen: 1 AGH 4/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0613.1AGH4.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt ist Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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