Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 2 AGH 4/14

2 AGH 4/14Übriges Gericht09.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 4/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-09

Aktenzeichen: 2 AGH 4/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.2AGH4.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin vom 10.02.2014, gerichtet auf aufschiebende Wirkung des mit Urteil des Anwaltsgerichts Köln vom 16.05.2012 verhängten Vertretungsverbotes, wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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