2 AGH 4/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 2 AGH 4/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 2 AGH 4/14
2 AGH 4/14Übriges Gericht09.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 4/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-09
Aktenzeichen: 2 AGH 4/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.2AGH4.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin vom 10.02.2014, gerichtet auf aufschiebende Wirkung des mit Urteil des Anwaltsgerichts Köln vom 16.05.2012 verhängten Vertretungsverbotes, wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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