1 AGH 6/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 1 AGH 6/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 1 AGH 6/14
1 AGH 6/14Übriges Gericht09.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 6/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-09
Aktenzeichen: 1 AGH 6/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.1AGH6.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Geschäftswert wird auf 11.500,00 EUR (Anträge zu 1. und 5.
je 5.000 Euro; Anträge zu 2. – 4. je 500 Euro) festgesetzt.
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