1 AGH 1/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 1 AGH 1/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 1 AGH 1/14
1 AGH 1/14Übriges Gericht09.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 1/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-09
Aktenzeichen: 1 AGH 1/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.1AGH1.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angegriffenen Bescheides wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung werden der Klägerin auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Gegenstandswert wird auf € 604,00 festgesetzt.
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