2 AGH 20/12•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-03-07, 2 AGH 20/12
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-03-07, 2 AGH 20/12
2 AGH 20/12Übriges Gericht07.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 20/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-07
Aktenzeichen: 2 AGH 20/12
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0307.2AGH20.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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