1 AGH 47/13•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-02-21, 1 AGH 47/13
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-02-21, 1 AGH 47/13
1 AGH 47/13Übriges Gericht21.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 47/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-21
Aktenzeichen: 1 AGH 47/13
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0221.1AGH47.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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