1 AGH 44/13•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-02-21, 1 AGH 44/13
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-02-21, 1 AGH 44/13
1 AGH 44/13Übriges Gericht21.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 44/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-21
Aktenzeichen: 1 AGH 44/13
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0221.1AGH44.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.