Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-02-21, 1 AGH 44/13

1 AGH 44/13Übriges Gericht21.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 44/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-21

Aktenzeichen: 1 AGH 44/13

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0221.1AGH44.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

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