2 AGH 17/13•Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-02-07, 2 AGH 17/13
Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-02-07, 2 AGH 17/13
2 AGH 17/13Übriges Gericht07.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 17/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-07
Aktenzeichen: 2 AGH 17/13
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0207.2AGH17.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen das Urteil der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 09.09.2013 wird verworfen.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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