2 AGH 30/11•Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-06, 2 AGH 30/11
Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-06, 2 AGH 30/11
2 AGH 30/11Übriges Gericht06.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 30/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-06
Aktenzeichen: 2 AGH 30/11
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0906.2AGH30.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 25.000,- € festgesetzt.
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