2 AGH 22/12•Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-04-12, 2 AGH 22/12
Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-04-12, 2 AGH 22/12
2 AGH 22/12Übriges Gericht12.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 22/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-12
Aktenzeichen: 2 AGH 22/12
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0412.2AGH22.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers vom 02.09.2012 gegen den Beschluss der III. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 17.07.2012 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger und Beschwerdeführer nach einem Streitwert von 5.000,00 € auferlegt.
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