Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-04-12, 2 AGH 21/12

2 AGH 21/12Übriges Gericht12.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 21/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-12

Aktenzeichen: 2 AGH 21/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0412.2AGH21.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers vom 02.09.2012 gegen den Beschluss der III. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 17.07.2012 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger und Beschwerdeführer nach einem Streitwert von 5.000,00 € auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.