2 AGH 13/12•Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-04-12, 2 AGH 13/12
Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-04-12, 2 AGH 13/12
2 AGH 13/12Übriges Gericht12.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 13/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-12
Aktenzeichen: 2 AGH 13/12
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0412.2AGH13.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt und wird eingestellt.
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Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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Der Gegenstandswert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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Die Entscheidung ist unanfechtbar.
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