Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-01-18, 1 AGH 36/12

1 AGH 36/12Übriges Gericht18.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 36/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-18

Aktenzeichen: 1 AGH 36/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0118.1AGH36.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert beträgt € 50.000,00.

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