Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-12-14, 1 AGH 31/12

1 AGH 31/12Übriges Gericht14.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 31/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-14

Aktenzeichen: 1 AGH 31/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:1214.1AGH31.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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