1 AGH 27/12•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-12-14, 1 AGH 27/12
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-12-14, 1 AGH 27/12
1 AGH 27/12Übriges Gericht14.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-14
Aktenzeichen: 1 AGH 27/12
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:1214.1AGH27.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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