1 AGH 42/11•Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-03-16, 1 AGH 42/11
Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-03-16, 1 AGH 42/11
1 AGH 42/11Übriges Gericht16.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 42/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-16
Aktenzeichen: 1 AGH 42/11
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:0316.1AGH42.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung durch 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert beträgt € 50.000,00.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.