1 AGH 25/11•Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-09-30, 1 AGH 25/11
Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-09-30, 1 AGH 25/11
1 AGH 25/11Übriges Gericht30.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 25/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-30
Aktenzeichen: 1 AGH 25/11
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0930.1AGH25.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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