Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-07-15, 1 AGH 27/11

1 AGH 27/11Übriges Gericht15.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-15

Aktenzeichen: 1 AGH 27/11

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0715.1AGH27.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der voll­streckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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