Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-05-06, 2 AGH 67/10

2 AGH 67/10Übriges Gericht06.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 67/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-06

Aktenzeichen: 2 AGH 67/10

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0506.2AGH67.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als die Befangen-heitsanträge des Beschwerdeführers vom 9. September 2009 und vom

  1. Januar 2010 gegen die Mitglieder der III. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln X, X2 und X3 als unzulässig verworfen worden sind; diese Anträge werden für begründet er¬klärt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer inso-weit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Rechtsanwaltskammer Köln auferlegt.

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