1 AGH 89/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 89/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 89/08
1 AGH 89/08Übriges Gericht28.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 89/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-28
Aktenzeichen: 1 AGH 89/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH89.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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