Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 30/09

1 AGH 30/09Übriges Gericht28.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 30/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-28

Aktenzeichen: 1 AGH 30/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH30.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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