1 AGH 30/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 30/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-08-28, 1 AGH 30/09
1 AGH 30/09Übriges Gericht28.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 30/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-28
Aktenzeichen: 1 AGH 30/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0828.1AGH30.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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