Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-04-24, 1 AGH 9/09

1 AGH 9/09Übriges Gericht24.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 9/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-24

Aktenzeichen: 1 AGH 9/09

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0424.1AGH9.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

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