1 AGH 11/09•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-04-24, 1 AGH 11/09
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-04-24, 1 AGH 11/09
1 AGH 11/09Übriges Gericht24.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 11/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-24
Aktenzeichen: 1 AGH 11/09
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0424.1AGH11.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin werden der Antragstellerin auferlegt..
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.
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