1 AGH 88/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-03-20, 1 AGH 88/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-03-20, 1 AGH 88/08
1 AGH 88/08Übriges Gericht20.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 88/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-20
Aktenzeichen: 1 AGH 88/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0320.1AGH88.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der
Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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