Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-03-20, 1 AGH 88/08

1 AGH 88/08Übriges Gericht20.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 88/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-20

Aktenzeichen: 1 AGH 88/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0320.1AGH88.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der

Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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