2 AGH 15/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-03-06, 2 AGH 15/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-03-06, 2 AGH 15/08
2 AGH 15/08Übriges Gericht06.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 15/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-06
Aktenzeichen: 2 AGH 15/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0306.2AGH15.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichthofs
Tenor
Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.
Dem Antragsteller werden die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin auferlegt.
Die sofortige Beschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
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