Anwaltsgerichtshof NRW, 2009-03-06, 2 AGH 15/08

2 AGH 15/08Übriges Gericht06.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 15/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-06

Aktenzeichen: 2 AGH 15/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2009:0306.2AGH15.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichthofs

Tenor

Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.

Dem Antragsteller werden die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin auferlegt.

Die sofortige Beschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

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