1 ZU 123/06•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-09-26, 1 ZU 123/06
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-09-26, 1 ZU 123/06
1 ZU 123/06Übriges Gericht26.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 123/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-26
Aktenzeichen: 1 ZU 123/06
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0926.1ZU123.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
-
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
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Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin.
- Der Gegenstandswert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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