Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-09-26, 1 ZU 123/06

1 ZU 123/06Übriges Gericht26.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 123/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-26

Aktenzeichen: 1 ZU 123/06

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0926.1ZU123.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

  1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

  2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen

außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin.

  1. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

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